Nicht investive Maßnahmen im Rahmen des NRVP
Förderung besteht bis | 31.12.2025 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 07.09.2022, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BAnz AT 06.10.2022 B6 |
Maßnahmenträger | alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts |
Inhaltliche Eingrenzungen | Modellprojekte bzw. Gewinnung neuer Erkenntnisse |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie: – einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten (z.B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr) und/oder – die nachhaltige Mobilität sichern (z.B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV). Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. |
Fördersatz | bis 80 Prozent |
Antragstellung bei | Die Förderfähigkeit eines Projekts wird in einem zweistufigen Antragsverfahren geprüft. Aktuell ist ein Projektaufruf in Vorbereitung. Die Einreichung einer Skizze oder eines Antrags ist derzeit nicht möglich. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird Informationen zu künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf dieser Internetseite veröffentlichen. |
Antragsfristen | Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen soll spätestens der 1. August des laufenden Jahres sein. Auf die Frist wird im Projektaufruf gesondert hingewiesen. |
Sonstige Hinweise | Aktuell ist ein Projektaufruf in Vorbereitung. Die Einreichung einer Skizze oder eines Antrags ist derzeit nicht möglich. (vgl. www.balm.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Nicht_Investive_Massnahmen/nicht_investive_massnahmen_node.html) |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Förderung von nicht investiven Maßnahmen |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, eingeschränkt
- Mobilitätsmanagement, eingeschränkt
- Verkehrssicherheitsarbeit, eingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt